Transparency International Stellungnahme – Whistleblowing 2023
Transparency International Austria (kurz TI-Austria), insbesondere die Arbeitsgruppe Whistleblowing, dankt für die Möglichkeit der Stellungnahme im Rahmen des Begutachtungsverfahrens und erlaubt sich, zum Entwurf eines Bundesgesetzes über das Verfahren und den Schutz bei Hinweisen auf Rechtsverletzungen in bestimmten Rechtsbereichen (HinweisgeberInnenschutzgesetz - HSchG)1 wie folgt, Stellung zu nehmen:
vom 23. Februar 2024
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> Hier melden1. Wesentliche Kritikpunkte zum Gesetzesentwurf Vorrangiges Ziel der EU-Richtlinie ist der uneingeschränkte Schutz von HinweisgeberInnen. Der vorliegende Gesetzesentwurf verfehlt dieses Ziel insofern, als die Chance, Vertrauen bei HinweisgeberInnen aufzubauen und somit Rechtssicherheit herzustellen, vertan wird. Nach eingehender Analyse des Gesetzesentwurfs und der Erläuterungen, werden Schwachstellen und Verbesserungspotenziale evident. In vielen Belangen hat der Gesetzestext wenig mit der Realität, in der sich HinweisgeberInnen wiederfinden, zu tun.
2. Ausdehnung des sachlichen Geltungsbereichs Hinweise von redlichen HinweisgeberInnen sind ein wertvolles Instrument, um generell Gesetzesverstöße und Verstöße gegen interne Vorgaben (zB Verhaltenskodizes) von Organisationen aufzuzeigen. Demnach widerspricht es der Logik, den sachlichen Geltungsbereich auf gewisse Gesetzesmaterien einzuschränken. Berücksichtigt man, dass der HinweisgeberInnenschutz generell im öffentlichen Interesse liegt, betrachtet TI-Austria zumindest sämtliche gerichtlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen als relevant. Dies entspricht auch dem deutschen Referentenentwurf.3 Der sachliche Geltungsbereich des HSchG sollte auf so viele Rechtsgebiete wie möglich erstreckt werden. Je restriktiver der sachliche Geltungsbereich gehandhabt wird, desto schwieriger ist es für HinweisgeberInnen abschätzen zu können, ob ein Schutz vorliegt oder nicht. Auch die Ausweitung auf verwaltungsbehördlich strafbare Handlungen oder Unterlassungen ist essenziell, um potenzielle rechtliche Hürden für HinweisgeberInnen zu reduzieren. …